Trier (dpa) - 18. Juni 2008
Streit um Wein-Etiketten geht vor Bundesverwaltungsgericht weiter
Der Streit um die Etikettierung von
Pfälzer Qualitätsweinen wird heute (Mittwoch/12.00) vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt. Ein Winzer aus der
Raum Trier kämpft darum, seine Weinflaschen mit den französischen
Bezeichnungen «Réserve» oder «Grand-Réserve» versehen zu dürfen.
Seine Klage blieb bislang erfolglos. Zwischenzeitlich hat sich aber
auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall
befasst. Er entschied im vergangenen März, dass die Bezeichnung
zulässig sein kann, wenn eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist.
Dies müssen die Leipziger Richter im vorliegenden Fall nun prüfen.
Im EU-Recht sind die Bezeichnungen «Réserve» oder «Grand-Réserve»
allgemein als Hinweis für eine besondere Wein-Qualität geschützt. Der
Kläger macht jedoch geltend, dass die ausländischen Bezeichnungen nur
in der jeweiligen Landessprache geschützt seien. Neben der
französischen Bezeichnung würde für ihn auch die deutsche Variante
«Reserve» oder «Privat-Reserve» in Betracht kommen.
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