Gesetzlich geschützte Qualität
Die Weingesetze wurden erlassen, um dem Verbraucher eine Mindestqualität zu garantieren. Je nach Qualitätsstufe werden bestimmte Vorraussetzungen an die Weine gestellt.
Die unterste und größte Gruppe sind jeweils die Tafelweine, darüber folgen die Landweine (Elite der Tafelweine), an die etwas höhere Anforderungen gestellt werden bzw. deren Herkunft festgelegt ist (z.B. Pfälzer Landwein) und darüber folgen dann die Qualitätsweine. Die Stufe der Qualitätsweine kann noch weiter untergliedert sein, wie z.B. in Italien die DOC-Weine und obenauf als absolute Spitzenweine die DOCG-Weine.
Die Stufe der Qualitätsweine regelt folgende Parameter: zugelassene Rebsorten und deren Anteil im Wein, Hektarerträge, Mostgewicht der Trauben, Weinbereitungsmethoden, Art und Länge der Alterung etc. Es gibt auch Anforderungen an das Aussehen, die Farbe, den Geruch und den Geschmack eines Weines. Außerdem ist eine chemische Analyse vorgeschrieben. D.h. man kann sich als Verbraucher beim Kauf eines Qualitätsweines darauf verlassen, daß die vom Gesetzgeber vorgegeben Vorschriften eingehalten werden.
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